Bis zum 27. März 2026 haben alle 16 Länder den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet; beschlossen hatte ihn die Innenministerkonferenz im Juni 2025, die EU-Notifizierung folgte im Juli 2025 mit Einspruchsfrist bis Mitte Oktober. Kernänderung ist § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5: Netzsperren sollen künftig auch gegen Access-Provider und Registrare möglich sein, wenn Maßnahmen gegen den Betreiber scheitern — eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2025.
Die GGL erhält zudem Auskunftsrechte gegenüber in- und ausländischen Strafverfolgungsbehörden und der FIU; neue Bußgeldtatbestände betreffen die OASIS-Abgleichpflicht; der Verwaltungsrat wird nur noch bei Verträgen über 100.000 € beteiligt, und der Zugriff auf die Blacklist erfordert individuelle Zugangsdaten. Der Vertrag tritt am Tag nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft — der ursprünglich angepeilte Mai 2026 ist verstrichen, Bremen und Niedersachsen haben ihre Verfahren im Juni und August 2026 gestartet.
Die Fakten
- IMK-Beschluss Juni 2025, EU-Notifizierung Juli 2025, Unterschriften aller Länder bis 27. März 2026
- § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5: Netzsperren gegen Access-Provider und Registrare
- Auskunftsrechte der GGL gegenüber Strafverfolgern und FIU (§ 4b, § 9 Abs. 3a); Bußgelder bei OASIS-Abgleichpflicht
- Inkrafttreten nach letzter Ratifikationsurkunde — Datum offen
Sobald die Reform gilt, sind Domains von Casinos ohne deutsche Lizenz auch bei deutschen Internetanbietern gesperrt — Mirror-Domains und VPN machen Verifizierung und Auszahlung nicht einfacher.
Quellen
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