Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Hinweisbeschluss im Verfahren 3 U 88/25 (12. November 2025) deutlich gemacht, dass ein Sportwettenanbieter Einsätze erstatten muss, die ein in OASIS unbefristet gesperrter Spieler an einem Wettterminal ohne Sperrabfrage tätigen konnte. Grundlage ist die Abgleichpflicht nach § 8 GlüStV 2021. Der Anbieter nahm die Berufung daraufhin zurück; es geht um rund 5.500 €.
Die Entscheidung bestätigt den Zweck des Sperrsystems: Wer gesperrt ist, soll vom Anbieter abgewiesen werden, und versäumt der Anbieter den Abgleich, trägt er das Risiko. Sie zeigt zugleich die Grenze des Systems — sie gilt nur für Anbieter mit deutscher Erlaubnis.
Die Fakten
- OLG Frankfurt am Main, 3 U 88/25, Hinweisbeschluss 12. November 2025; Berufung zurückgenommen
- Rund 5.500 € Einsätze eines unbefristet in OASIS gesperrten Spielers
- Verstoß gegen die Abgleichpflicht nach § 8 GlüStV 2021 am Wettterminal
- Anbieter trägt das Risiko eines fehlenden Sperrabgleichs
Bei lizenzierten Anbietern schützt OASIS auch rückwirkend — ein Casino ohne deutsche Lizenz fragt das System nicht ab, und eine Selbstsperre dort muss beim Casino selbst beantragt und durchgesetzt werden.
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