News · Steuern · 4. November 2025

BFH: Die 5,3 % Virtuelle Automatensteuer ist verfassungs- und EU-rechtskonform — obwohl die Vorinstanz 80 Prozent Schwarzmarkt annahm

Das Aufkommen der Steuer fiel von rund 430 Millionen Euro (2022) auf 214 Millionen Euro (2024). Lizenzierte Anbieter geben sie über eine niedrigere Auszahlungsquote an Spieler weiter.

Daniel Okafor
Daniel OkaforZusammengefasst aus den unten verlinkten Quellen; die Einordnung am Ende ist meine.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 4. November 2025 (IX R 27/24) entschieden, dass die seit Juli 2021 erhobene Virtuelle Automatensteuer von 5,3 Prozent auf jeden Spieleinsatz weder gegen das Grundgesetz noch gegen Unionsrecht verstößt. Das Hessische Finanzgericht hatte in der Vorinstanz einen Schwarzmarktanteil von 80 Prozent angenommen und die Steuer dennoch für zulässig gehalten.

Das Aufkommen der Steuer ist seit ihrer Einführung deutlich gesunken: rund 430 Millionen Euro 2022, 264 Millionen 2023, 214 Millionen 2024; von Januar bis August 2025 flossen 142,4 Millionen Euro, im Schnitt 17,8 Millionen pro Monat (BMF-Zahlen). Die gesamten Glücksspielsteuern lagen 2023 laut Destatis bei 2,48 Milliarden Euro. Weil 5,3 Prozent auf den Einsatz bei einem Hausvorteil von rund vier Prozent nicht tragbar wären, bieten lizenzierte Anbieter Slots in deutschen Versionen mit um fünf bis sechs Punkte reduzierter RTP an.

Die Fakten

  • BFH, Urteil vom 4. November 2025, Az. IX R 27/24; Vorinstanz Hessisches FG
  • 5,3 % auf jeden Einsatz an virtuellen Automatenspielen seit 1. Juli 2021 (RennwLottG)
  • Aufkommen: ca. 430 Mio. € (2022) → 264 Mio. € (2023) → 214 Mio. € (2024); Jan–Aug 2025: 142,4 Mio. €
  • Folge für Spieler: deutsche Slot-Versionen mit 90–94 % statt ca. 96 % RTP
Was das für Spieler ohne deutsche Lizenz bedeutet

Die Einsatzsteuer bleibt — und mit ihr der RTP-Unterschied von fünf bis sechs Punkten, der Spieler zu Casinos ohne deutsche Lizenz zieht; für Privatspieler bleiben Gewinne in beiden Fällen steuerfrei.

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