News · Regulierung · 1. Juli 2026

Seit 1. Juli 2026: Einsatzlimit bei Online-Slots steigt für geprüfte Spieler auf bis zu 5 € pro Spin

Die GGL nutzt erstmals § 22a Abs. 7 GlüStV: 3 € ab 21 Jahren, 5 € nach 90 Tagen ohne Warnsignale und mit Monitoring. Freiwillig für Anbieter, befristet bis Ende 2027.

Daniel Okafor
Daniel OkaforZusammengefasst aus den unten verlinkten Quellen; die Einordnung am Ende ist meine.

Mit Änderungsbescheid vom 30. Juni 2026 hat die GGL die Entscheidungsrichtlinie zum Höchsteinsatz bei virtuellen Automatenspielen geändert. Seit dem 1. Juli gilt eine Staffel: Stufe 0 bleibt bei 1 € pro Spiel (für alle unter 21 verbindlich), Stufe 1 erlaubt ab 21 Jahren bis 3 €, Stufe 2 bis 5 € nach 90 Tagen ohne Auffälligkeit im Früherkennungssystem nach § 6i GlüStV und mit Einwilligung in ein besonderes Monitoring. Warnsignale sind unter anderem wiederholter Panikknopf, wiederholtes Ausschöpfen des Einzahlungslimits, mehrere Kreditkarten und Nachtsessions über drei Stunden; die Anbieter melden vierteljährlich anonymisiert.

Die Teilnahme ist für Anbieter freiwillig, Spieler haben keinen Anspruch, die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Die Mindestspieldauer von fünf Sekunden bleibt unverändert, ebenso das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat — dessen Erhöhung auf 10.000 € oder 30.000 € für höchstens ein Prozent der aktiven Kunden Steuerbescheid oder Kontoauszug erfordert, keine Selbstauskunft.

Die Fakten

  • GGL-Änderungsbescheid vom 30. Juni 2026 auf Basis von § 22a Abs. 7 S. 2 GlüStV 2021
  • Staffel: 1 € Standard; bis 3 € ab 21; bis 5 € nach 90 Tagen ohne Warnsignale + Monitoring
  • Freiwillig für Anbieter, kein Anspruch für Spieler, befristet bis 31. Dezember 2027
  • 5-Sekunden-Regel und 1.000-€-Monatslimit unverändert
Was das für Spieler ohne deutsche Lizenz bedeutet

Das wichtigste Argument für Casinos ohne deutsche Lizenz — „nur 1 € pro Spin“ — gilt für geprüfte Spieler nicht mehr uneingeschränkt; 5-Sekunden-Regel, Monatslimit und fehlende Tischspiele bleiben.

Nachrichten sind Zusammenfassungen öffentlicher Quellen mit Stand des genannten Datums; Rechtsangaben sind Information, keine Rechtsberatung. Fehler? Schreib mir, ich korrigiere und vermerke die Änderung.