Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 15. Oktober 2026 (VG 4 L 378/26) den Eilantrag des Rappers Capital Bra gegen ein Zwangsgeld der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abgelehnt. Die GGL hatte das Verfahren im Oktober 2025 eröffnet; der Musiker reagierte weder auf die Anhörung noch auf die Untersagungsverfügung. Der Zwangsgeldbescheid über 250.000 € wurde im April 2026 vom Polizeipräsidium Westhessen bei einem Clubkonzert in Wiesbaden zugestellt.
Vorgeworfen werden Live-Streams eigener Teilnahme an nicht lizenziertem Online-Glücksspiel, dauerhafte Bannerwerbung, der Betrieb einer Vergleichsseite für illegale Anbieter und Instagram-Posts — Verstöße gegen das Werbeverbot für unerlaubtes Glücksspiel in § 5 Abs. 7 GlüStV 2021. Das Gericht hielt die Zustellung an eine Berliner Adresse für wirksam, weil die Angebote von Deutschland aus abrufbar und auf deutsches Publikum ausgerichtet waren. Der Anwalt des Rappers kündigte Beschwerde zum OVG Berlin-Brandenburg an; die Hauptsache (VG 4 K 379/26) hat noch keinen Termin.
GGL-Vorstand Ronald Benter hatte im April gesagt: „Wir schrecken auch vor bekannten Namen nicht zurück.“
Die Fakten
- Beschluss VG Berlin vom 15. Oktober 2026, Az. VG 4 L 378/26 (Eilverfahren)
- Zwangsgeld 250.000 €, zugestellt im April 2026 bei einem Konzert in Wiesbaden
- Vorwurf: Streams, Banner, Vergleichsseite, Instagram — § 5 Abs. 7 und § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- Hauptsacheverfahren VG 4 K 379/26 ohne Termin; Beschwerde zum OVG angekündigt
Wer Casinos ohne deutsche Lizenz streamt oder verlinkt, riskiert sechsstellige Zwangsgelder — die Streamer und Affiliates, über die viele Spieler solche Casinos finden, werden seltener.
Quellen
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