Das Gesetz zur Änderung des Online-Casinospiel-Gesetzes Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. 2026 S. 598) ist Anfang August in Kraft getreten. Der neue § 15a erlaubt zugelassenen Dienstleistern, Räume und Personal für live gestreamte Bankhalterspiele bereitzustellen; mehrere Konzessionäre können einen Standort nutzen, der Konzessionär bleibt voll verantwortlich, Kredite an Spieler sind verboten.
Es bleibt bei bis zu fünf Konzessionen für je zehn Jahre, vergeben nach Vergaberecht; der Bußgeldrahmen reicht bis 500.000 €. Auf Empfehlung des Innenausschusses wurden Anbieter ausgeschlossen, die zuvor illegal in Deutschland tätig waren. Die Ausschreibung war im Juli 2026 noch nicht gestartet. Im Ländervergleich setzen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Thüringen auf ein Monopolmodell, NRW und Schleswig-Holstein auf Konzessionen — Schleswig-Holstein vergab im September 2024 Lizenzen an vier Anbieter; acht Länder haben Online-Tischspiele bisher nicht umgesetzt.
Die Fakten
- Änderungsgesetz vom 21. Juli 2026, GV. NRW. 2026 S. 598; Gesetzentwurf LT-Drs. 18/18505
- Neuer § 15a OCG NRW: Live-Dealer-Studios durch Dienstleister
- Bis zu 5 Konzessionen à 10 Jahre, Bußgeld bis 500.000 €, Ausschluss ehemals illegaler Anbieter
- Schleswig-Holstein: 4 Lizenzen seit 18. September 2024; 8 Länder ohne Umsetzung
Live-Roulette und Blackjack — der häufigste Grund für den Wechsel zu einem Casino ohne deutsche Lizenz — könnten in NRW bald legal verfügbar sein.
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