News · Regulierung · 18. August 2026

Niedersachsen bringt Ratifikationsgesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag auf den Weg — strengerer OASIS-Abgleich, mehr Daten für die Aufsicht

Der Vertrag soll Netzsperren gegen Access-Provider ermöglichen und den Abgleich mit dem Sperrsystem klarstellen. Er tritt erst in Kraft, wenn alle 16 Länder ratifiziert haben.

Daniel Okafor
Daniel OkaforZusammengefasst aus den unten verlinkten Quellen; die Einordnung am Ende ist meine.

Das niedersächsische Kabinett hat am 18. August 2026 das Ratifikationsgesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag beschlossen und in die Verbandsbeteiligung gegeben. Der Vertrag enthält Klarstellungen zum Spielerschutz und zum Abgleich mit dem Sperrsystem OASIS, eine bessere Datenbasis der Aufsicht bei international tätigen Anbietern und eine Neuregelung der Vertraulichkeit der Sitzungen des GGL-Verwaltungsrats.

Die zentrale Änderung in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 GlüStV soll Netzsperren gegen Access-Provider und Registrare ermöglichen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im März 2025 die bisherige Rechtsgrundlage verworfen hatte. Alle 16 Länder hatten den Vertrag bis zum 27. März 2026 unterzeichnet; in Kraft tritt er am Tag nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde. Der ursprünglich angepeilte Termin Mai 2026 ist verstrichen. Unabhängig davon ist der Evaluierungsbericht der Länder nach § 32 GlüStV bis zum 31. Dezember 2026 fällig.

Die Fakten

  • Kabinettsbeschluss Niedersachsen 18. August 2026; Anhörung seit 7. Juli 2026
  • Inhalt: OASIS-Abgleich, Aufsichtsdaten, Netzsperren gegen Access-Provider, Vertraulichkeit des Verwaltungsrats
  • Alle 16 Länder haben bis 27. März 2026 unterzeichnet; Ratifizierung läuft (z. B. Bremen 9. Juni 2026)
  • Evaluierungsbericht nach § 32 GlüStV bis 31. Dezember 2026
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