Am 18. Juni 2025 hat die Europäische Kommission Malta ein Mahnschreiben im Vertragsverletzungsverfahren INFR(2025)2100 zugestellt. Gegenstand ist Artikel 56A des maltesischen Gaming Act, eingeführt 2023 durch „Bill 55“, der maltesische Gerichte verpflichtet, ausländische Urteile gegen MGA-Lizenznehmer nicht anzuerkennen, wenn das Angebot nach maltesischem Recht erlaubt war. Die Kommission sieht darin einen Verstoß gegen die Verordnung (EU) 1215/2012 (Brüssel Ia) über die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen.
Malta und die Malta Gaming Authority verteidigen die Vorschrift als Kodifizierung des nationalen ordre public. Auf eine Anfrage des Europaabgeordneten Martin Schirdewan antwortete die Kommission am 2. Februar 2026, die Prüfung laufe noch, ohne Zeitplan. Parallel hat der EuGH in der Rechtssache C-683/24 über die Vereinbarkeit zu entscheiden — Urteil am 19. November 2026.
Die Fakten
- Mahnschreiben der Kommission vom 18. Juni 2025, Verfahren INFR(2025)2100
- Gegenstand: Art. 56A Gaming Act (Bill 55, 2023) vs. Verordnung (EU) 1215/2012
- Stand Februar 2026: Prüfung läuft, kein Zeitplan
- Parallel: EuGH C-683/24, Urteil am 19. November 2026
Solange Bill 55 gilt, bleibt ein deutsches Urteil gegen einen Malta-Anbieter in Malta wertlos — und Malta ist noch die Jurisdiktion mit der besten Aufsicht unter den Casinos ohne deutsche Lizenz.
Nachrichten sind Zusammenfassungen öffentlicher Quellen mit Stand des genannten Datums; Rechtsangaben sind Information, keine Rechtsberatung. Fehler? Schreib mir, ich korrigiere und vermerke die Änderung.