News · Recht · 20. Oktober 2026

EuGH entscheidet am 19. November 2026 über Maltas „Bill 55“ — die Vollstreckungssperre für Spielerklagen

Die Rechtssache C-683/24 klärt, ob maltesische Gerichte ausländische Urteile gegen MGA-Lizenznehmer weiter ignorieren dürfen. Der Generalanwalt hält Artikel 56A für unionsrechtswidrig.

Daniel Okafor
Daniel OkaforZusammengefasst aus den unten verlinkten Quellen; die Einordnung am Ende ist meine.

Der Europäische Gerichtshof hat die Urteilsverkündung in der Rechtssache C-683/24 auf den 19. November 2026 angesetzt. Vorgelegt hatte das Handelsgericht Wien im Oktober 2024; im Kern geht es um Artikel 56A des maltesischen Gaming Act, eingeführt im Juni 2023 durch das Gesetz, das als „Bill 55“ bekannt wurde. Die Vorschrift verpflichtet maltesische Gerichte, ausländische Urteile gegen Anbieter mit MGA-Lizenz nicht anzuerkennen, wenn das Angebot nach maltesischem Recht erlaubt war.

Generalanwalt Nicholas Emiliou hatte am 23. April 2026 in seinen Schlussanträgen die Vorlage zwar primär für unzulässig gehalten, hilfsweise aber Artikel 56A für unvereinbar mit der Brüssel-Ia-Verordnung erklärt: der Ordre-public-Vorbehalt decke keine Nachprüfung materiellen EU-Rechts, ein Herkunftslandprinzip für Online-Glücksspiel gebe es nicht, und der Schutz einer „wesentlichen“ Industrie vor Haftung sei kein ordre public.

Parallel läuft seit Juni 2025 das Vertragsverletzungsverfahren INFR(2025)2100 der EU-Kommission gegen Malta, das seit über einem Jahr in der ersten Stufe steckt. Maltesische Zivilgerichte haben auch 2026 weiter Anerkennungen verweigert — Berichte nennen Fälle über rund 83.000 € und rund 488.000 €.

Die Fakten

  • Rechtssache C-683/24, Vorlage des Handelsgerichts Wien vom 16. Oktober 2024
  • Streitgegenstand: Haftungsklage eines Prozessfinanzierers gegen eine Kanzlei nach verweigerter Vollstreckung in Malta
  • Art. 56A Gaming Act (Bill 55, Juni 2023): keine Anerkennung ausländischer Urteile gegen MGA-Lizenznehmer
  • Generalanwalt Emiliou (23. April 2026): hilfsweise unvereinbar mit Verordnung (EU) 1215/2012
  • Vertragsverletzungsverfahren INFR(2025)2100 der Kommission seit 18. Juni 2025 ohne Fortschritt
Was das für Spieler ohne deutsche Lizenz bedeutet

Ohne Vollstreckung in Malta bleibt ein gewonnener Rückforderungsprozess gegen einen MGA-Anbieter oft ein Blatt Papier — für Casinos ohne deutsche Lizenz mit Curaçao- oder Anjouan-Lizenz gilt das ohnehin.

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