Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. September 2026 das Leitentscheidungsverfahren I ZR 216/25 mündlich verhandelt. Der Kläger hatte zwischen dem 25. Dezember 2020 und dem 3. September 2022 bei Tipico Games gespielt — damals mit maltesischer Lizenz, die deutsche Erlaubnis kam erst im Oktober 2022 — und fordert 10.092 € Nettoverluste zurück; die Forderung ist an einen Prozessfinanzierer abgetreten. Landgericht Heilbronn und OLG Stuttgart hatten dem Spieler recht gegeben.
Nach der vorläufigen Einschätzung des Senats sind die Spielverträge wegen Verstoßes gegen das Totalverbot nichtig und ein Rückforderungsanspruch besteht. Tipico beruft sich auf Vertrauensschutz und beantragte, bis zu zwei weiteren EuGH-Entscheidungen auszusetzen. Streitpunkte bleiben der Verjährungsbeginn, § 817 Satz 2 BGB und ein deliktischer Weg über § 823 Abs. 2 in Verbindung mit § 852 BGB für ältere Ansprüche. Den Verkündungstermin hat das Gericht auf den 28. Januar 2027 gelegt. Beim BGH liegen rund 300 Spielerklagen, bei den Instanzgerichten Tausende.
Die Fakten
- BGH I ZR 216/25, Verhandlung 17. September 2026, Urteil 28. Januar 2027
- Verluste 10.092 € bei Tipico Games (Dez. 2020 – Sep. 2022), Vorinstanzen LG Heilbronn 8 O 128/24, OLG Stuttgart 5 U 113/25
- Offene Fragen: § 134 BGB, § 812 BGB, § 817 S. 2 BGB, Verjährungsbeginn, § 852 BGB
- Parallelverfahren I ZR 78/25: Spielort und gewöhnlicher Aufenthalt
Das Urteil legt fest, ob und wie lange Verluste bei Anbietern ohne deutsche Lizenz zurückgefordert werden können — Ansprüche aus 2022 und 2023 sollten vorher angemeldet sein.
Quellen
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